Änderung eines bereits genehmigten Dienstreiseantrages

Ein bereits durch den Genehmigungsberechtigten genehmigter und an die Reisestelle weiter geleiteter Dienstreiseantrag kann erst dann geändert werden, sobald die Reisestelle diesen Antrag abschließend bearbeitet hat. Zuvor ist kein Zugriff möglich.

Sobald der Antrag von der Reisestelle abschließend bearbeitet wurde, kann dieser nach Betätigen der Schaltfläche genehmigten Antrag ändern ausgewählt werden.

Es erscheint eine Liste mit allen änderbaren Reiseanträgen. Der gewünschte Antrag kann nun über <Antrag auswählen> selektiert werden.

Anschließend befindet man sich wieder in der Erfassungsmaske. Änderungen werden analog der Erfassung eines Dienstreiseantrages eingegeben

Achtung: die Änderung der Kontierungsdaten ist nur unter folgenden Prämissen möglich:

- die Reisestelle hat keine Bestellung für Reisemittel durch das Reisebüro veranlasst.

- es wurden bisher keine Rechnungen für die betroffene Dienstreise kontiert. Letzteres kann der elektronische Workflow nicht eigenständig erkennen.

Hier liegt die Verantwortung dies zu klären völlig in Händen des Antragstellers, da insbesondere bei Änderungen des zugrundeliegenden Rechts, BRGK/LRKG, für die Finanzabteilung aufgrund der unterschiedlich zugrundeliegenden Finanzströme nicht auflösbare Komplikationen entstehen würden.

Nachdem der Dienstreiseantrag geändert wurde, durchläuft dieser wiederum den gesamten Genehmigungsprozess, analog zu einem Neuantrag.