Ändern/Löschen/Stornieren eines Dienstreiseantrages

Bei der Änderung eines Reiseantrages muss unterschieden werden, ob der Antrag nur gespeichert bzw. zur Genehmigung weitergeleitet und damit noch nicht genehmigt wurde oder ob der Antrag bereits durch den Genehmigenden genehmigt wurde.

 

Achtung!

Die Änderung der Kontierungsdaten ist nur unter folgenden Prämissen möglich:

 

- die Reisestelle hat (noch) keine Bestellung für Reisemittel durch das Reisebüro veranlasst.

- es wurden bisher keine Rechnungen für die betroffene Dienstreise kontiert. Letzteres kann der elektronische Workflow nicht eigenständig erkennen.

 

Diese Prämissen zu klären liegt völlig in Händen des Antragstellers, da insbesondere bei Änderungen des zugrundeliegenden Rechts, BRGK/LRKG, für die Finanzabteilung aufgrund der unterschiedlich zugrundeliegenden Finanzströme nicht auflösbare Komplikationen entstehen würden.

 

Nachdem der Dienstreiseantrag geändert wurde, durchläuft dieser den gesamten Genehmigungsprozess erneut, analog zu einem Neuantrag.