KIT Campus Nord

PSE informiert:   

  

Reisekostenabrechnungen: Ab 2023 einheitlich nach LandesReiseKostenGesetz (LRKG)

 

Ab 2023 werden alle Neuerungen des 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetzes (2. KIT-WG) wirksam. Alle Dienstreisen, die ab Januar 2023 im Rahmen der GFA durchgeführt werden, sind nach Landesrecht (LRKG) abzurechnen.

Das Bundesrecht (BRKG) findet keine Anwendung mehr.

Wie dem Rundschreiben Nr. 32/2022 des Präsidiums vom 14. Dezember 2022 zu entnehmen, sind die Finanzen entsprechend der beiden Aufgaben GFA und UA weiterhin intern getrennt zu halten. Daher bleibt es bei den unterschiedlichen organisatorischen Abläufen.

Die wichtigsten materiellen Änderungen bei der Reisekostenabrechnung sind in nachstehender Übersicht dargestellt:

 

Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg (LRKG B.-W.)

 

 

Alt:

-gilt für alle Dienstreisen GFA bis Dezember 2022-

Neu:

-gilt für alle Dienstreisen am KIT (UA+GFA) ab Januar 2023-

Fahrtkosten

 

Bahnfahrten:

Standard = 2.Klasse

Option 1.Klasse:

 

 

 

§ 4

 

 

ab 2 Stunden Fahrzeit

 



§ 4

 

ab 100 km Entfernung

Flugkosten

Standard = niedrigste

Flugklasse

Optionen:

 

§ 2 ARV

 


Außerhalb Europa = Business Class

 

§ 4 i.V. mit Ziffer 4.2 VwV LRKG
 

Außerhalb Europa abhängig von Flugdauer:

   + länger 6 Stunden = Economy Plus

   + länger 8 Stunden = Business Class

km – Geld

 

 

§ 5

0,20 EUR je km – max. 130, -- EUR je Reise
 

Parkgebühren 10, -- EUR je Tag
 

Fahrrad, E-Bike, Pedelec:

Je nach Nutzung max. 5, -- EUR je Monat

§ 5

0,30 EUR je km ohne km-Begrenzung
 

Parkgebühren – Keine Begrenzung
 


Fahrrad, E-Bike, Pedelec:
0,25 EUR je km

Tagegeld

Pauschalen abhängig von kalendertäglicher Abwesenheitszeit:

§ 6
Inland
(wie im Steuerrecht):

   über 8 Stunden:              14, -- EUR

   volle Kalendertage:         28, -- EUR

 

Ausland: 80%, 100% nach Ländertabelle

§ 6

Inland:

   über   8 Stunden:           6, -- EUR

   über 14 Stunden:         12, -- EUR

   volle Kalendertage:      24, -- EUR
 Ausland: gleiche Regelung wie im Bundesrecht

Übernachtungsgeld


§ 7

Pauschalen: Inland    20, -- EUR

                    Ausland 30, -- EUR  

Gegen Belegnachweis:

Inland:    70, -- EUR ohne Frühstück
 

Ausland: länderbezogene Höchstbeträge
 

Höhere Kosten nur mit Begründung.


§ 7

Pauschalen: Inland    20, -- EUR

                    Ausland 30, -- EUR  

Gegen Belegnachweis:

Inland:    95, -- EUR inkl. Frühstück
 

Ausland: gleiche Regelung wie im Bundesrecht



Höhere Kosten nur mit Begründung.

 

Für Fragen zu den neuen Regelungen wende Sie sich bitte an das Team PSE-Dienstreisen: https://www.pse.kit.edu/617.php