KIT Campus Nord

PSE informiert:   

  

Reisekostenabrechnungen erfolgen nach dem LandesReiseKostenGesetz (LRKG)

Wie dem Rundschreiben Nr. 32/2022 des Präsidiums vom 14. Dezember 2022 zu entnehmen, sind die Finanzen entsprechend der beiden Aufgaben GFA und UA aktuell noch intern getrennt zu halten. Daher bleibt es aktuell bei den unterschiedlichen organisatorischen Abläufen.

Nachfolgend sind die wichtigsten Regeln des LRKG aufgelistet:

 

Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg (LRKG B.-W.)

Fahrtkosten

 

Bahnfahrten:

Standard = 2.Klasse

Option 1.Klasse:

 

 



§ 4

 

ab 100 km Entfernung

Flugkosten

Standard = niedrigste

Flugklasse

Optionen:

 

§ 4 i.V. mit Ziffer 4.2 VwV LRKG
 

Außerhalb Europa abhängig von Flugdauer:

   + länger 6 Stunden = Economy Plus

   + länger 8 Stunden = Business Class

km – Geld

 

 

§ 5

0,30 EUR je km ohne km-Begrenzung
 

Parkgebühren – Keine Begrenzung
 


Fahrrad, E-Bike, Pedelec:
0,25 EUR je km

Tagegeld

Pauschalen abhängig von kalendertäglicher Abwesenheitszeit:

§ 6

Inland:

   über   8 Stunden:           6, -- EUR

   über 14 Stunden:         12, -- EUR

   volle Kalendertage:      24, -- EUR
 Ausland: gleiche Regelung wie im Bundesrecht

Übernachtungsgeld


§ 7

Pauschalen: Inland    20, -- EUR

                    Ausland 30, -- EUR  

Gegen Belegnachweis:

Inland:    95, -- EUR inkl. Frühstück
 

Ausland: gleiche Regelung wie im Bundesrecht



Höhere Kosten nur mit Begründung.

 

Für Fragen zu den neuen Regelungen wende Sie sich bitte an das Team PSE-Dienstreisen: https://www.pse.kit.edu/617.php