KIT Campus Nord
PSE informiert:
Reisekostenabrechnungen erfolgen nach dem LandesReiseKostenGesetz (LRKG)
Wie dem Rundschreiben Nr. 32/2022 des Präsidiums vom 14. Dezember 2022 zu entnehmen, sind die Finanzen entsprechend der beiden Aufgaben GFA und UA aktuell noch intern getrennt zu halten. Daher bleibt es aktuell bei den unterschiedlichen organisatorischen Abläufen.
Nachfolgend sind die wichtigsten Regeln des LRKG aufgelistet:
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Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg (LRKG B.-W.) |
Fahrtkosten
Bahnfahrten: Standard = 2.Klasse Option 1.Klasse:
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ab 100 km Entfernung
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Flugkosten Standard = niedrigste Flugklasse Optionen: |
§ 4 i.V. mit Ziffer 4.2 VwV LRKG
Außerhalb Europa abhängig von Flugdauer: + länger 6 Stunden = Economy Plus + länger 8 Stunden = Business Class
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km – Geld
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§ 5
0,30 EUR je km ohne km-Begrenzung
Parkgebühren – Keine Begrenzung
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Tagegeld
Pauschalen abhängig von kalendertäglicher Abwesenheitszeit: |
§ 6
Inland: über 8 Stunden: 6, -- EUR über 14 Stunden: 12, -- EUR volle Kalendertage: 24, -- EUR
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Übernachtungsgeld
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Pauschalen: Inland 20, -- EUR Ausland 30, -- EUR
Gegen Belegnachweis: Inland: 95, -- EUR inkl. Frühstück Ausland: gleiche Regelung wie im Bundesrecht
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Für Fragen zu den neuen Regelungen wende Sie sich bitte an das Team PSE-Dienstreisen: https://www.pse.kit.edu/617.php