Erläuterungen zur Gleitzeit

 

Für Arbeitszeitkorrekturen (Korrektur der Gleitzeit) gibt es ein Formular „Gleitzeitkorrektur Zeitmeldung an Zeitwirtschaft“.

 

https://team-alt.kit.edu/sites/kit-vorlagenmanagement/Vorlagenmanagement/U_PSE_PB_GLZ_01_08-13.doc

 

Dieses senden Sie bitte mit Unterschrift von Ihrem/Ihrer Vorgesetzten an Ihren/ihre Ansprechpartner/in der Zeitwirtschaft (siehe PSE-Homepage unter Ansprechpartner und Ihrer Organisationseinheit).

 

 

 

In welchen Fällen muss eine Gleitzeitkorrektur erfolgen?

 

 

Vergessene Kommen-Buchung:

Hier wird auf dem Formular das Feld Vergessene KOMMEN-Buchung angekreuzt und in der Rubrik Arbeitszeitkorrektur der Beginn des zu wertenden Zeitraums ausgefüllt, vom Vorgesetzten unterschrieben und an die Zeitwirtschaftstelle geschickt.

 

Vergessene Gehen-Buchung:

Hier wird auf dem Formular das Feld Vergessene Gehen-Buchung angekreuzt und in der Rubrik Arbeitszeitkorrektur das Ende des zu wertenden Zeitraums ausgefüllt, vom Vorgesetzten unterschrieben und an die Zeitwirtschaftstelle geschickt.

 

Vergessener Ausweis:

Hier wird auf dem Formular das Feld Verlorener/Vergessene Ausweis angekreuzt und in der Rubrik Arbeitszeitkorrektur der Beginn und das Ende des zu wertenden Zeitraums eingetragen, vom Vorgesetzten unterschrieben und an die Zeitwirtschaftsstelle geschickt.

 

Verlorener Ausweis:

Beim Verlust des Ausweises beantragen bzw. melden Sie dies bitte unverzüglich in Ihrem Ausweisbüro. Für die Zeitkorrektur vorgehen wie bei Vergessener Ausweis beschrieben. Sollte es mehrere Tagen dauern, bis Sie einen neuen Ausweis habe, genügt es die Zeiten tabellarisch aufzuführen und vom Vorgesetzten unterschrieben an die Zeitwirtschaftsstelle zu senden.

 

Arbeit außerhalb des Gleitzeitrahmen:

Sollten Sie durch Vorgabe Ihres Vorgesetzten länger als in Ihrem Gleitzeitrahmen vorgesehen arbeiten müssen, kreuzen Sie das Feld Arbeiten außerhalb des Gleitzeitrahmens an und tragen in der Rubrik Arbeitszeitkorrektur die fehlende Zeit ein.

 

Arztbesuch:

Arztbesuche werden grundsätzlich nur während der Kernarbeitszeit gutgeschrieben (Kernarbeitszeit siehe Dienstvereinbarung zur Gleitenden Arbeitszeit). Hier wird auf dem Formular das Feld Arztbesuch während der Kernzeit angekreuzt und der zu wertende Zeitraum (einschließlich Wegezeit) eingetragen, vom Vorgesetzten unterschrieben und an die Zeitwirtschaftstelle geschickt.

   

Dienstreisen:

Bitte beachten Sie, dass bei Dienstreisen nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit gilt. Reisezeiten sind somit ausgenommen. Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige Arbeitszeit berücksichtigt.
Hier wird auf dem Formular das Feld Dienstreise angekreuzt und das Beginn- und das Ende-Datum der Dienstreise eingetragen, vom Vorgesetzten unterschrieben und an die Zeitwirtschaftsstelle geschickt.

Beschäftigte in Teilzeit und ganztägiger Dienstreise vermerken bitte "TZ". Die Stunden werden dann auf die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung aufgefüllt.

Sofern die dienstliche Tätigkeit am auswertigen Geschäftsort die tägliche, tariflich vereinbarte Arbeitszeit übersteigt, bzw. sollten darüber hinaus weitere Zeiten anfallen (z.B. Aufbau bei Messkampagnen Sonntagabend), kann dies durch eine Gleitzeitkorrektur erfolgen. Hierfür das Feld Arbeit außerhalb des Gleitzeitrahmens ankreuzen und in der Rubrik Arbeitszeitkorrektur – Datum den entsprechenden Dienstreisetag sowie die Anzahl zusätzlicher Stunden eintragen. Bitte das Formular vom Vorgesetzten unterschrieben an die Zeitwirtschaftsstelle schicken. Es wird dann die Zeit auf maximal 10 Stunden/Tag aufgefüllt (§3 Arbeitszeitgesetz).

 

Pausenabzug:

Nach dem Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG) hat bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine 30 Min. Pause, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden zusätzlich eine 15 Min. Pause zu erfolgen. Der Pausenabzug erfolgt bei der nächtlichen über SAP durchgeführten Zeitabrechnung.

 

Arbeitszeit > 6 Stunden:

Ist die Arbeitszeit >6 Std. werden 30 Minuten (50 Industrieminuten) Pause in Abzug gebracht, jedoch darf die Gesamtarbeitszeit abzüglich der Pause nicht kleiner als 6 Std. sein.

Beispiel: Beenden Sie Ihre Arbeitszeit nach 6 Std. 10 Min. werden nicht 30, sondern nur 10 Minuten Pause in Abzug gebracht.

 

Arbeitszeit > 9 Stunden:

Bei einer Arbeitszeit >9 Std. wird eine zusätzliche Pause von 15 Minuten (25 Industrieminuten) in Abzug gebracht, wobei auch hier gilt, dass die Gesamtarbeitszeit abzüglich dieser Pause nicht kleiner als 9 Std. sein darf.

 

Arbeitszeit > 10 Stunden:

Die tägliche Arbeitszeit darf im Regelfall 10 Stunden nicht überschreiten (§3 ArbZG).
SAP schneidet die Zeit über 10 Stunden Arbeitszeit ab (Praxis: 10 Std + ½ Stunde Pause + 15 Minuten Pause, also alles was über diese Zeit hinausgeht).