Gleitzeit auf einen Blick

Merkblatt – Dienstvereinbarung zur Regelung der Gleitenden Arbeitszeit

Im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit können Beschäftigte des KIT, die an der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, innerhalb bestimmter Grenzen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit selbst festlegen. Dabei sind die betrieblichen Interessen des KIT sowie die arbeits- oder beamtenrechtlicher Bestimmungen zu wahren.

Kernarbeitszeit
Innerhalb der Kernarbeitszeit besteht Anwesenheitspflicht.

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Bibliothek CS bis 15:00 Uhr)
Faschingsdienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Für Teilzeitbeschäftigte wird die Kernarbeitszeit anteilig angepasst.

Gleitzeitbandbreite
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr
Das Präsidium wird für diesen Zeitraum die Schließung von Teilen der Dienststelle anordnen, soweit dienstliche oder betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen. Die ausfallenden Zeiten müssen vor- oder nachgearbeitet werden oder es ist Urlaub zu nehmen.

Gleitzeitkonto / Ausgleichszeitraum
Die individuelle Arbeitszeit der Beschäftigten wird auf einem Gleitzeitkonto erfasst. Der Ausgleichszeitraum für das Gleitzeitkonto beträgt ein Jahr. Der Zeitraum beginnt jeweils am 1. Juli eines Jahres und endet am 30. Juni des Folgejahres. Während dieser Zeit können Zeitguthaben und Zeitschulden ausgeglichen werden. Am Ende des Ausgleichszeitraums werden maximal +40 Stunden Zeitguthaben übertragen. Landesbeamtinnen und Landesbeamte dürfen nach geltendem Landesrecht (§ 9 AzUVO) maximal +41 Stunden übertragen. Zeitschulden werden komplett übertragen und müssen nachgearbeitet werden. Monatlich erhalten die Beschäftigten eine Übersicht über ihr Gleitzeitkonto, einschließlich Zeitguthaben bzw. Zeitschulden.

Ampelkonto
Das Gleitzeitkonto ist nach dem Ampelprinzip aufgebaut (Ampelkonto), das als Warnsystem dient und eine fortlaufende und regelmäßige Rückführung zu großer Abweichungen von der Sollarbeitszeit im Plus- und Minusbereich gewährleisten soll.

 

Stufe

Zeitguthaben

Zeitschulden

Rot

+80 bis +120 Stunden

-24 bis -40 Stunden

Gelb

+40 bis + 80 Stunden

-16 bis -24 Stunden

Grün

bis +40 Stunden

bis -16 Stunden

Für Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind die Werte des Ampelkontos halbiert.

Während der Grünphase regeln die Beschäftigten ihre flexible Arbeitszeit im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung zur Regelung der Gleitenden Arbeitszeit eigenverantwortlich. Ab der Gelbphase erhält die/der direkte Vorgesetzte zum Stichtag (jeweils zum Monatsende) eine Mitteilung über die Summe der Zeitguthaben und Zeitschulden des Monats für jede/n betroffene/n Mitarbeiter/in. Bei Erreichen der Gelbphase vereinbaren Beschäftigte/r und direkte/r Vorgesetzte/r konkrete Maßnahmen, um innerhalb des nächsten Monats wieder die Grünphase zu erreichen. Bei Erreichen der Rotphase legen der/die direkte Vorgesetzte und der/die jeweilige Beschäftigte innerhalb von drei Wochen einen verbindlichen Ausgleichsplan fest, der Personalservice (PSE) und Personalrat in anonymisierter Form vorgelegt wird. Wird das Ziel des Ausgleichsplans nicht erreicht, beraten direkte/r Vorgesetzte/r, Personalservice und Personalrat gemeinsam über Ausgleichmaßnahmen, falls notwendig auch unter Aufhebung der Anonymität der/des betroffenen Beschäftigten.

Überzeitenkonto
Für Buchungen von Überstunden, Mehrarbeits- und Rufbereitschaftszeiten wird ein zweites Zeitkonto, das Überzeitenkonto geführt.

Druckversion PDF: Gleitzeitregelung