Gleitzeit und Erkrankung

Das BMI hat uns mittels Rundschreiben mitgeteilt, dass eine Zeitgutschrift bei einer Erkrankung während einer genehmigten Dienst-/Arbeitsbefreiung grundsätzlich nicht vorgesehen ist und auch vom geltenden Recht bei Vorlage eines Attestes nicht gedeckt ist. Sonach werden bei einer Erkrankung während der Dienst-/Arbeitsbefreiung bereits vom jeweiligen Vorgesetzen genehmigte Gleitzeitstunden nicht wieder gut geschrieben. Der Ausgleich ist durch die Erkrankung verbraucht.

 

Diese Regelung gilt für alle Beamte und Tarifbeschäftigte TV-L und TVöD des KIT.

 

Wir bitten um entsprechende Beachtung.