Zeitzuschläge

Zeitzuschläge:

 

a) Überstunden

Entgeltgruppen 1- 9                                                                                                       30 %
Entgeltgruppen 10 – 15                                                                                                  15 %

des auf eine Stunde entfallenden Anteils der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch 4.

 

b) Nachtarbeit (Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr)

  20 %

 

c) Sonntagsarbeit

 

  25 %

 

d) Feiertagsarbeit

ohne Freizeitausgleich

 

 

135 %

mit Freizeitausgleich

  35 %

 

e) für Arbeit am 24. 12. und 31.12. jeweils ab 6 Uhr

 

  35 %

 

f) für Arbeit an Samstagen von 13 Uhr bis 21 Uhr, soweit

 

  20 %

 

diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt

des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen Buchstabe c – f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.