Zeitzuschläge
Zeitzuschläge:
a) Überstunden
Entgeltgruppen 1- 9 30 %
Entgeltgruppen 10 – 15 15 %
des auf eine Stunde entfallenden Anteils der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch 4.
b) Nachtarbeit (Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr) |
20 % |
c) Sonntagsarbeit |
25 % |
d) Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich |
135 % |
mit Freizeitausgleich |
35 % |
e) für Arbeit am 24. 12. und 31.12. jeweils ab 6 Uhr |
35 % |
f) für Arbeit an Samstagen von 13 Uhr bis 21 Uhr, soweit |
20 % |
diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen Buchstabe c – f wird nur der höchste Zeitzuschlag gezahlt.